BioresonanzTherapie und BodyScanAnalyse

Die Bioresonanzmethode gehört ebenso wie die Homöopathie, die Akupunktur und andere Verfahren der besonderen Therapierichtungen zum Bereich der Regulativen Medizin.

 

Innerhalb der besonderen Therapierichtungen ist die Bioresonanztherapie methodisch anerkannt.

 

Bioresonanz wird seit mehr als 30 Jahren angewendet und ist sowohl ein Diagnose- als auch ein Therapieverfahren.

 

Auf den physikalischen Grundlagen der Bioresonanz sind in den letzten Jahrzehnten verschiedene medizinische Therapieverfahren und Verfahren zur Gesundheitsvorsorge entwickelt worden.

 

Nach Erkenntnissen der Quantenphysik haben alle Materieteilchen sowohl Wellen- als auch Teilchencharakter (Frequenzmuster). Jedes Organ, jede Zelle hat ein typisches Frequenzmuster.

 

Typische Frequenzen und elektromagnetische Strahlungsmuster steuern die DNS-, RNS- und Protein-Synthese und kontrollieren z.B. die Zellteilung und Zelldifferenzierung.

 

Die Frequenzmuster geraten bei allen Krankheiten, also auch bei Tumorleiden und chronischen Entzündungen, außer Kontrolle.

Welle-Teilchen-Duali

Bei der Bioresonanz-Therapie werden in einem Reizreaktionsverfahren die individuellen Frequenzmuster über eine Eingangselektrode vom Körper des Patienten abgenommen und in das Bicom Gerät geleitet.

 

Je nach Beschwerdebild und individualisierbarem Therapieprogramm werden die Krankheits-Frequenzmuster zu Therapie-Frequenzmustern moduliert und über die Ausgangselektrode an den Patienten appliziert.

 

Die Einsatzgebiete mit Geräten der neuesten Generation:
Tumorleiden (Onkologie), akute und chronische Entzündungen (auch Neurodermitis), Blasenentzündungen, unerfüllter Kinderwunsch (Fruchtbarkeitsstörungen), erektile Dysfunktion (Sexual-störungen), Rheuma, Arthrose und Arthritis, Schmerzen am Bewegungsapparat, Fibromyalgie, schwer heilende Wunden, Migräne, Schlafstörungen, Erschöpfung, Konzentrations-schwäche, Allergien.

Erfolgversprechend ist auch die Behandlung von Rückenschmerzen, Blockaden oder selbst Bandscheibenvorfällen.       

Bei Kindern:

Neurodermitis, Behandlung von Konzentrations- und Lernschwierigkeiten, Blockaden, Angstzustände wie zum Beispiel Schul- und Prüfungsangst, Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrome mit oder ohne Hyperaktivität ( ADS /ADHS ) sowie seelischen Beeinträchtigungen verschiedener Art.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten bislang nur in Ausnahmefällen. Besteht aber bei der Krankenkasse eine Komplementär-Zusatzversicherung, werden die Kosten oft erstattet.

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